Vortrag Salima Medjdoub

Fragen & Antworten zum Vortrag

 

Als alleinige Grundlage ist der MdE – das ich auch meine persönliche Meinung – nicht geeignet. Ich würde aber schon sagen, dass die MdE eine Aussagekraft hat. Mich würde interessieren, wie diese Ansicht – die MdE enthielte keine Aussagekraft – begründet wird?

 

MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) und MdH werden nach unterschiedlichen Grundsätzen und unterschiedlichen Faktoren bemessen. Beide Begriffe unterscheiden sich dadurch, dass die MdE (nur auf Schädigungsfolgen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) und die MdH (auf Schädigungsfolgen in der Haushaltführung) bezogen sind. Anhand der Fallbeispiele in der Präsentation sieht man, dass MdE und MdH beim Verletzten weit auseinander liegen können. Nichtsdestotrotz kann man anhand der MdE in Verbindung mit ausführlichen Arztgutachten die MdH in schätzen. In der Regulierungspraxis holen wir i.d.R eine ärztliche Einschätzung ein, um eine verlässliche Berechnungsgrundlage zu haben.