Vortrag Melanie Mathis

Fragen & Antworten zum Vortrag

 

Eine Frage zur Qualität des technischen Hilfsmittels. Sollte es eine Spülmaschine sein, die höherwertig und somit (hoffentlich) eine deutliche höhere Lebensdauer hat oder reicht einfach eine, die spült und nach 3/4 Jahren kaputt geht?

 

 

Die Spülmaschine sollte von besserer Qualität sein, da der Versicherer auch für die Folgekosten einer Spülmaschine aufkommen muss (siehe auch Mathis in Fachtagung Personenschaden 2020/I, S. 30). Der Versicherer tut sich keinen Gefallen damit, wenn an der Qualität gespart wird, da die Kosten für Wartung, Reparatur, weitere Neuanschaffung inklusive Einbau entsprechend höher sind.

 

 

Genügt ein bloßer Hinweis der Versicherung z.B. auf techn. Hilfsmittel als Bestreiten der Geschädigtenforderung auf HFS? Oder muss diese nicht vielmehr aktiv ein bestimmtes Hilfsmittel vorschlagen und(!) die Kosten dafür vorstrecken? Denn nur ein tatsächlich vorhandenes Hilfsmittel kann kompensieren/Schaden mindern.

Vollkommen richtig! Der bloße Hinweis auf ein bestimmtes Hilfsmittel genügt nicht. Es muss vielmehr konkret vorgetragen werden, welches Hilfsmittel geeignet und zumutbar ist, um den Schaden zu kompensieren. Hierbei gilt der Beweismaßstab des § 287 ZPO (siehe auch Mathis in Fachtagung Personenschaden 2020/I, S. 31). Die Kosten sind sodann vom Versicherer zu tragen.

 

 

Im Referat wurde angesprochen, dass Richter und wohl auch einige wenige Versicherer einen HFS sehen bzw. entschädigen, wenn die MdE geringer als 20 % ist. Welche Versicherer sind das und welche Richter/Gerichte? Gibt es Urteile? Meines Wissens verweigern sich hier fast alle Versicherer, wenn die MdE nicht mindestens(!) 30 % beträgt

 

 

Dass es bei der Bestimmung der Einschränkung in der Haushaltsführung nicht auf die sozialrechtliche Beurteilung der MdE ankommt, sondern auf die konkrete MdH ergibt sich u.a. aus den Urteilen des KG vom 26.2.2004, 12 U 276/02, OLG Celle vom 14.12.2006, 14 U 73/06 sowie OLG Frankfurt vom 18.10.2018, 22 U 97/16. Auch Ernst/Lang betonen in ihrem Aufsatz in VersR 2019, 1128 „Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden – Sind die Schätzungsgrundlagen noch aktuell?, dass auch bei einer MdE von weniger als 20 % ein Hausarbeitsschaden möglich ist (siehe auch Mathis in Fachtagung Personenschaden 2020/I, S. 33) Siehe zu diesem Thema auch Gräfenstein/Strunk, Zur Regulierung materieller Ansprüche bei schweren Personenschäden, ZfS 2018, 8 ff.