Vortrag Jörg Lang

Fragen & Antworten zum Vortrag

 

Ist es möglich eine Grenze zwischen Zumutbarkeit und Unzumutbarkeit zu ziehen? Gibt es dazu Verständnisbeispiele?

 

Eine klare Grenze gibt es leider nicht; die Frage ob Schadensfolgen noch zumutbar sind bzw. eine Umorganisierung zumutbar ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Hier spielen die Größe und Ausgestaltung des Haushaltes, die Anzahl und das Alter der Angehörigen des Hausstandes, Besonderheiten, z.B. pflegebedürftige Angehörige und die Unfallfolgen eine Rolle. Die Erfahrung zeigt leider, dass vergleichbare Sachverhalte von verschiedenen Gerichten oder gar verschiedenen Spruchkammern des gleichen Gerichts unterschiedlich bewertet werden, dies weil es eben keine klaren Grenzen gibt.

 

Mir stellt sich die Frage, warum auf der einen Seite der konkrete Schaden berechnet wird und es auf der anderen Seite zB bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf die (nicht vorhandene) rechtliche Verpflichtung ankommen soll.

Sehr interessant ist, dass genau dies im schweizerischen Recht aufgrund dessen, dass auf den faktischen Ausfall abgestellt wird, kein Problem darstellen dürfte.

 

Das Abstellen auf die tatsächlichen Verhältnisse und das Nichtanwenden (Wollen) von Tabellen einerseits und das Beharren auf einer Unterhaltsverpflichtung bei Heranziehen der Tabellen zur Plausibilitätsprüfung andererseits stellt eine leider nicht erklärbare Widersprüchlichkeit der Instanzenrechtsprechung bzw. von Teilen der Literatur dar.