Vortrag Axel Thoenneßen

Fragen & Antworten zum Vortrag

 

Wer soll die Kommission einführen? Wer ist der Träger? Wer bestimmt die paritätisch besetzte Kommission? Wenn ich den Vortrag richtig deute, dann erhalten mit diesem Modell Geschädigte nach Ende ihrer AU-Zeit auch bei fortbestehender Beeinträchtigung im Haushalt keinen Ersatz mehr oder soll es dann für diese Zeit das alte Modell geben?

 

Warum geknüpft an Zeit der AU? MdH kann viel länger sein Gibt es wissenschaftliche Auseinandersetzung damit? Gibt es Promotionsideen? Bei den diversen Bemühungen der Entlastung von Gerichten könnte man mit einem Wohlwollen der Politik und Richterschaft rechnen. Wieviele Prozesse (auch) zum HFS gibt es jährlich?

 

Rentenbezieher aus der ges. UV sind bei Rentenbezug nicht mehr arbeitsunfähig. Wird dann vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeit für Haushaltstätigkeiten festgestellt und für die Erwerbstätigkeit gegen Entgelt eine zweite/zusätzliche Beurteilung vorgenommen?

 

Die Teilnehmer legen den Finger in die offene Wunde.

Tatsächlich bin ich mit meinem Vorschlag zur Reduktion der Komplexität zu kurz gesprungen, indem ich in meinem ersten Aufschlag lediglich auf die Dauer der Arbeitsunfähigkeit abgestellt habe. Dies merken alle Teilnehmer, die den Vortrag kommentieren, zu Recht an.

Mein Vorschlag erfasst nur diejenigen Fälle, in denen die Verletzung während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit abheilt und eine Einschränkung in der Hausarbeitsfähigkeit darüber hinaus nicht zurückbleibt. Das dürfte in vielen Fällen schwerer Verletzungen und dauerhafter Beeinträchtigungen gerade nicht der Fall sein.

Nicht erfassen lassen sich durch dieses Grundmodell jene Fälle, in denen eine Arbeitsunfähigkeit nicht mehr bescheinigt werden kann, sei es, weil Arbeitsfähigkeit, wenn auch eingeschränkt, wieder oder weiter besteht (analog der Teilarbeitsunfähigkeit wie man sie aus der privaten Unfallversicherung kennt)  oder aber, weil der Geschädigte, gleich ob unfallbedingt oder nicht unfallbedingt, nicht mehr am Arbeitsmarkt teilnimmt.

Für diese Fälle bedarf es jedoch einer ebenso unkomplizierten Regelung des Hausarbeitsschadens wie für die von dem Vorschlag erfassten Fälle.

Erwägenswert wären daher bspw. die Einführung einer ärztlichen Bescheinigung der (Teil-) Unfähigkeit der Hausarbeitsfähigkeit oder aber eine pauschalierende Regelung für den Fall der unfallbedingten Zuerkennung einer teilweisen oder vollen EU-Rente oder einer MdE.

Mit dem Vortrag wollte ich eine wissenschaftliche Auseinandersetzung initial anstoßen, bspw. in einer von mir vorgeschlagenen Kommission. Diese sollte mit Vertretern der (Verbände der) Geschädigten, der Leistungserbringer, der Justiz und der Ersatzpflichtigen, aber auch mit Experten aus der Ärzteschaft und des Aufgabenfeldes rund um die Hausarbeiten besetzt sein.
Das Institut für faire Schadensregulierung könnte hierfür den Anstoß geben und die Plattform bereitstellen.

Darüber hinaus sehe ich im Zusammenhang mit der zielgerichteten Auseinandersetzung mit dem Thema Vereinfachung der (zivilrechtlichen) Abrechnung rund um die Hausarbeiten nach einem drittverursachten Schadenfall auch ein Feld für Promotionsideen. Eine rechtstatsächliche Erhebung zu Prozessen, die einen Hausarbeitsschaden zum Gegenstand haben, könnte Teil dieser wissenschaftlichen Aufbereitung sein und die Diskussionen und Entscheidungsfindung (nicht nur) in der Kommission maßgeblich bereichern.