Wir als Veranstalter fühlen uns einer fairen Schadensregulierung, einem fairen Ausgleich der Interessen von Geschädigten und Schädigern im Haftpflichtfall verpflichtet.
E-Learning
Wir als Veranstalter fühlen uns einer fairen Schadensregulierung, einem fairen Ausgleich der Interessen von Geschädigten und Schädigern im Haftpflichtfall verpflichtet.
Betrachtung der Themen aus den unterschiedlichen Blickwinkeln aller Beteiligter: Direktgeschädigte, Sozialversicherungsträger, Haftpflichtversicherer, Gerichte, Sachverständige, Prozessbeteiligte und ProfessorInnen
Wir bieten Ihnen hochkarätige ReferentenInnen aus dem Kreis von MitarbeiterInnen von Sozialversicherungsträgern, Haftpflichtversicherern, RechtsanwältInnen und RichterInnen.
nach § 15 FAO für die Gebiete Verkehrsrecht, Medizinrecht und Sozialrecht.
über aktuelle Themen und die Rechtsprechung zum Personenschadensrecht des vergangenen Jahres
Sie erhalten Ihren persönlichen Tagungsband
Bei der Regulierung von Personenschäden geht es um den Ausgleich der von dem Geschädigten erlittenen Einbuße. Das betrifft einerseits den Direktgeschädigten sowie seine Angehörigen, andererseits aber auch Regressgläubiger, die mit zeitlich und sachlich kongruenten Leistungen in Vorlage treten, also Sozialversicherungsträger, Sozialhilfeträger und Arbeitgeber.
Im Regelfall ist der Schädiger haftpflichtversichert, so dass sein Haftpflichtversicherer für ihn einzustehen hat. Für die Haftpflichtversicherer sind hochspezialisierte (Groß-)Kanzleien im Einsatz, um Ansprüche abzuwehren oder umfangmäßig zu begrenzen. Den Anspruchstellern steht nicht immer ein gleich großes Know-how zur Verfügung, um ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Das Institut für faire Schadensregulierung bemüht sich darum, dass der Geschädigte sich nicht mit weniger zufrieden geben muss, als ihm nach dem Gesetz zusteht, nämlich dem vollen Ausgleich seiner Einbuße.
Auf der – für alle Interessierten offenen – jährlich stattfindenden Fachtagung Personenschaden geht es um Wissensvermittlung und Austausch. Hochkarätige ReferentInnen (RichterInnen, AnwältInnen, PraktikerInnen der Sozialversicherer und Privatversicherer sowie ProfessorInnen) garantieren, dass die TeilnehmerInnen fachkundig über aktuelle Probleme informiert sowie auf den neuesten Stand der Rechtsprechung gebracht werden.
Fachtagung Personenschaden
Ab sofort steht der Flyer zur Fachtagung Personenschaden 2024 hier zum Download bereit. Flyer
Ab sofort steht der Flyer zur Fachtagung Personenschaden 2023 hier zum Download bereit. Flyer
JETZT ANMELDUNG MÖGLICH Ab sofort steht der Flyer zur Fachtagung Personenschaden 2023 hier zum Download bereit. Flyer
Wir sind Veranstalter von Fachkonferenzen und -seminaren für SachbearbeiterIinnen und Führungskräfte von Sozialversicherungsträgern und Haftpflichtversicherern, RechtsanwältInnen und RichterInnen und stehen für professionelle Planung, Organisation und Durchführung der Tagungen Zusammenarbeit mit namhaften Referenten aktuelle Themen und sorgfältig recherchierte Inhalte viel Raum für informative Diskussionen und interessante Kontakte.